Generell ist es so, dass die Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe erteilt wird. Die
Probezeit dauert einmalig zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung. Wird jemand in dieser Zeit auffällig,
verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, sofern ein Aufbauseminar angeordnet wurde.
Dabei wird unterschieden zwischen einem schweren (Katalog A) oder einem leichten
Verstoß (Katalog B).
Ein Aufbauseminar wird dann angeordnet wenn ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach
Katalog B erfolgt sind.
Verstöße nach Katalog A oder Katalog B sind immer Punkterelevant und werden daher ins
Verkehrszentralregister eingetragen. Also bei einem Parkverstoß oder einer leichten
Geschwindigkeitsübertretung ist für die Probezeit nicht relevant.
Wann ein Verstoß nach Katalog A oder Katalog B bewertet wird ist immer auch Abhängig vom Richter.
Schwere Verstöße nach Katalog A sind z.B:
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort
Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern
Unterlassene Hilfeleistung
Geisterfahrern auf der Autobahn
Zulässige Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
Überfahren einer Roten Ampel
Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Nötigung- Alkohol
Verstöße nach Katalog B sind z.B:
Termin zur Haupt- / Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überzogen
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen
Liegenbleiben ohne Absicherung des Fahrzeuges
Parken auf der Autobahn
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Überladen von Fahrzeugen
Kennzeichenmissbrauch
Generell ist es so, dass die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger ASF nicht freiwillig
geschieht. Sicherlich hat sich manch einer darüber geärgert, dass man viel Zeit und auch Geld für ein
solches Seminar aufwenden muss. Ebenso wird es auch als Teil einer Strafe betrachtet an der man halt
teilnehmen muss.
Ziel und Zweck vom Aufbauseminar ist es aber dem Teilnehmer Anregungen und Tipps zu geben, wie
er sich in Zukunft sicherer und möglichst ohne weitere Auffälligkeiten im Straßenverkehr bewegen kann.
Im Seminar wird man sich mit dem Seminarleiter und den Teilnehmern intensiv mit den gemachten
Erfahrungen im Straßenverkehr auseinander setzen. Durch Diskussion und Beteiligung der einzelnen
Teilnehmer wird die Zeit nicht lang werden und das Seminar auch erfolgreich verlaufen.
So läuft das Seminar ab:
Das Aufbauseminar wird innerhalb von 2 bis 4 Wochen in Gruppen von mindestens 6 bis höchstens 12
Teilnehmern durchgeführt.
Es werden 4 Sitzungen zu 135 Minuten abgehalten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten je
Teilnehmer durchgeführt.
Erste Sitzung:
Vorstellung: Warum bin ich hier
Erwartungen
Was soll das Aufbauseminar bringen
Ziele
Vorbereitung auf die Beobachtungsfahrt
Fahrprobe
(In Gruppen zu drei Teilnehmern)
Fahren in eigener Verantwortung
Selbst fahren
Eindrücke als Mitfahrer
(Beobachtungsbogen)
Zweite Sitzung:
Auswertung der Fahrproben
Analyse problematischer Verkehrssituationen
Gefahrenerkennung und – Vermeidung
Dritte Sitzung:
Weitere gefährliche Verkehrssituationen
Fahrzeugbeherrrschung
Fahrphysik
Alkohol und Fahren
Verkehrsregeln einhalten: Wie schafft man das?
Vierte Sitzung:
Wozu ist ein Auto (Motorrad) gut
Folgen weiterer Auffälligkeiten
Und in Zukunft: Was werde ich ändern?
Rückblick auf das Seminar
Teilnahmebescheinigung
ASF - Aubbauseminar für Fahranfänger
Dieser Kurs findet regelmäßig statt.
Das nächste ASF Seminar findet am 24.02.2012 um 19.00 Uhr statt.
Für weitere Information melden Sie sich bitte im Büro.
Tel.: 030 / 451 41 41 Mo - Do 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr .
Dieser Kurs kostet pro Teilnehmer 220,- € incl. MwSt
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