Information zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B  Mindestalter  Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B beträgt 18 Jahre. Bereits 6 Monate vor erreichen des Mindestalters darf man die Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen. Während dieser Zeit kann man in aller Ruhe den theoretischen Unterricht besuchen und wenn man Lust und Laune hat, bereits mit den ersten Fahrstunden beginnen. Die theoretische Prüfung darf man bereits 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des 18. Geburtstages ablegen.   Der Antrag beim Landeseinwohneramt (zuständige Meldestelle)   Personalausweis oder Reisepass Ein Lichtbild Sehtestbescheinigung (Optiker, Augenarzt) Teilnahmebescheinigung über lebensrettende Sofortmassnahmen Ein eventuell vorhandener anderer Führerschein Visitenkarte von der Fahrschule (nicht unbedingt notwendig) Geld für die Antragsgebühr bei der Behörde   Ausbildung nur in Fahrschulen Die Ausbildungsverpflichtung kann nur durch Teilnahme am Unterricht in einer behördlich zugelassen Fahrschule erfüllt werden. Die Ausbildungsberechtigung eines Fahrlehrers setzt nämlich voraus, dass er entweder selbst eine Fahrschule betreibt und die dafür erforderliche Farschuleraubnis besitzt oder als angestellter Fahrlehrer in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis mit dem Inhaber einer Fahrschule steht.   Die Ausbildung durch Laien ist in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig. Home Kontakt AGB Impressum Links Die Fahrschule Räumlichkeiten Das Team Die Fahrzeuge Büro Der Führerschein PKW Motorrad  Führerschein ab 17  Was ich brauche  Theorie Termine  Unsere Preise  Erfahrungsberichte Sonstiges Fotogalerie Gästebuch Audio / Video Altes Gästebuch Seminare Aufbauseminar ASP Aufbauseminar ASF