Information zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B
Mindestalter
Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B beträgt 18 Jahre.
Bereits 6 Monate vor erreichen des Mindestalters darf man die Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen.
Während dieser Zeit kann man in aller Ruhe den theoretischen Unterricht besuchen und wenn man Lust und Laune
hat, bereits mit den ersten Fahrstunden beginnen.
Die theoretische Prüfung darf man bereits 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des 18.
Geburtstages ablegen.
Der Antrag beim Landeseinwohneramt (zuständige Meldestelle)
Personalausweis oder Reisepass
Ein Lichtbild
Sehtestbescheinigung (Optiker, Augenarzt)
Teilnahmebescheinigung über lebensrettende Sofortmassnahmen
Ein eventuell vorhandener anderer Führerschein
Visitenkarte von der Fahrschule (nicht unbedingt notwendig)
Geld für die Antragsgebühr bei der Behörde
Ausbildung nur in Fahrschulen
Die Ausbildungsverpflichtung kann nur durch Teilnahme am Unterricht in einer behördlich zugelassen Fahrschule
erfüllt werden. Die Ausbildungsberechtigung eines Fahrlehrers setzt nämlich voraus, dass er entweder selbst eine
Fahrschule betreibt und die dafür erforderliche Farschuleraubnis besitzt oder als angestellter Fahrlehrer in einem
Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis mit dem Inhaber einer Fahrschule steht.
Die Ausbildung durch Laien ist in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig.
Die Fahrschule
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