Fahrerlaubnis Klasse B
Klasse B
Die Klasse B ist - wie bisher die Klasse 3 - die typische Pkw- Fahrerlaubnis:
•
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t
•
Nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz
•
Mindestalter 18 Jahre
•
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
mitgeführt werden
•
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers plus die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges 3,5t nicht überschreiten.
Einige Zahlenbeispiele zur Verdeutlichung:
Zugfahrzeug
Anhänger
Leermasse
1.000 kg
Leermasse
800 kg
Zulässige Gesamtmasse
1.500 kg
Zulässige Gesamtmasse
1.050 kg
Darf nicht mit Klasse B gefahren werden, da die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger schwerer ist als die
Leermasse vom Zugfahrzeug! Erforderlich Klasse BE
Zugfahrzeug
Anhänger
Leermasse
1.600 kg
Leermasse
1.200 kg
Zulässige Gesamtmasse
2.000 kg
Zulässige Gesamtmasse
1.550 kg
Darf nicht mit Klasse B gefahren werden, da die zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug plus die zulässige
Gesamtmasse vom Anhänger 3,5t ( 3.500 kg ) überschreiet! Erforderlich Klasse BE
Zugfahrzeug
Anhänger
Leermasse
1.200 kg
Leermasse
800 kg
Zulässige Gesamtmasse
800 kg
Zulässige Gesamtmasse
1.100 kg
Darf mit Klasse B gefahren werden, da die Zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug plus die zulässige
Gesamtmasse vom Anhänger 3,5t ( 3.500 kg ) nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger
nicht schwerer ist als die Leermasse vom Zugfahrzeug!
Zugfahrzeug
Anhänger
Leermasse
2.800 kg
Leermasse
500 kg
Zulässige Gesamtmasse
3.500 kg
Zulässige Gesamtmasse
750 kg
Darf mit Klasse B gefahren werden! Ausnahme
Ein Anhänger mit 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf immer mitgeführt werden! Auch wenn die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3,5t übersteigt.
Die ganze Anhängegeschichte ist zugegeben einwenig kompliziert. Aber keine Angst, wir
werden die ganze Geschichte in der Theorie ganz in Ruhe und ausführlich besprechen!
Eingeschlossen in die Klasse B ist die Klasse M und L
Klasse M
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3.
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
die mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
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