Fahrerlaubnis Klasse B  Klasse B   Die Klasse B ist - wie bisher die Klasse 3 - die typische Pkw- Fahrerlaubnis: Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t Nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz Mindestalter 18 Jahre Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers plus die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges 3,5t nicht überschreiten.   Einige Zahlenbeispiele zur Verdeutlichung: Zugfahrzeug  Anhänger    Leermasse 1.000 kg Leermasse 800 kg Zulässige Gesamtmasse  1.500 kg Zulässige Gesamtmasse  1.050 kg Darf nicht mit Klasse B gefahren werden, da die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger schwerer ist als die Leermasse vom Zugfahrzeug! Erforderlich Klasse BE Zugfahrzeug   Anhänger    Leermasse 1.600 kg Leermasse 1.200 kg Zulässige Gesamtmasse 2.000 kg Zulässige Gesamtmasse  1.550 kg Darf nicht mit Klasse B gefahren werden, da die zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug plus die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger 3,5t ( 3.500 kg ) überschreiet! Erforderlich Klasse BE  Zugfahrzeug   Anhänger     Leermasse 1.200 kg Leermasse    800 kg Zulässige Gesamtmasse    800 kg Zulässige Gesamtmasse  1.100 kg Darf mit Klasse B gefahren werden, da die Zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug plus die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger 3,5t ( 3.500 kg ) nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger nicht schwerer ist als die Leermasse vom Zugfahrzeug! Zugfahrzeug Anhänger   Leermasse 2.800 kg Leermasse    500 kg Zulässige Gesamtmasse 3.500 kg Zulässige Gesamtmasse    750 kg Darf mit Klasse B gefahren werden! Ausnahme Ein Anhänger mit 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf immer mitgeführt werden! Auch wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t übersteigt.     Die ganze Anhängegeschichte ist zugegeben einwenig kompliziert. Aber keine Angst, wir werden die ganze Geschichte in der Theorie ganz in Ruhe und ausführlich besprechen!  Eingeschlossen in die Klasse B ist die Klasse M und L   Klasse M Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3. Klasse L Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, die mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.   Home Kontakt AGB Impressum Links Die Fahrschule Räumlichkeiten Das Team Die Fahrzeuge Büro Der Führerschein PKW Motorrad  Führerschein ab 17  Was ich brauche  Theorie Termine  Unsere Preise  Erfahrungsberichte Sonstiges Fotogalerie Gästebuch Audio / Video Altes Gästebuch Seminare Aufbauseminar ASP Aufbauseminar ASF