Fahrerlaubnis der Klasse A
In der Praktischen Motorradausbildung arbeitet der Fahrlehrer in einem mit ganz erheblichen Risiken behafteten
Schulungsfeld. Verschiedene Risiken wie:
Sturz - Verletzung des Fahrschülers - geringe Eingriffsmöglichkeit - nicht vorhersehbare Verhaltensfehler des
Fahrschülers und anderen und vieles mehr verlangen nach sorgfältiger Planung und Durchführung des Fahrunterrichts.
Mindestalter
Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 18 Jahre. Dieser Führerschein unterliegt, wegen des erhöhten Unfallrisikos, für
die 18 -25 jährigen, einer zweijährigen Leistungsbeschränkung. Diese Leistungsbeschränkung wird nach zwei Jahren
automatisch aufgehoben. Nach Vollendung des 25. Lebensjahrs ist ein Direkteinstieg in die unbefristete Klasse möglich (A
direkt).
Klasse A
Zur Klasse A zählen alle motorisierten Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen).
•
Mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
•
Mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Klasse A (leistungsbeschränkt)
Zur Klasse A (leistungsbeschränkt) zählen alle motorisierten Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen).
•
Mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
•
Mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h.
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Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS)
•
Einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Theoretischer Unterricht
Der theoretische Unterricht umfasst bei Ersterteilung:
12 x 90 Minuten Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6 x 90 Minuten Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Praktischer Unterricht
Die Ausbildung findet am Anfang an einem geschützten Ort statt. Hier werden Grundkenntnisse über das Motorrad
vermittelt. Richtige Handhabung der Maschine, Anfahrübungen richtiges dosiertes bremsen und dergleichen.
Die Ausbildung erfolgt gezielt vom einfachen zum schweren.
Grundfahraufgaben:
Für die praktische Führerscheinprüfung müssen folgende Grundfahraufgaben eingeübt werden:
•
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
•
Stop and Go
•
Kreisfahrt
•
Anfahren in einer Steigung
•
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
•
Ausweichen nach Abbremsen
•
Ausweichen ohne Abbremsen
•
Langer Slalom
An der Führerscheinprüfung müssen fünf verschiedene Grundfahraufgaben gefahren werden. Jede Grundfahraufgabe
kann ein zweites mal wiederholt werden.
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden sind von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Entscheidend ist allerdings
die Motivation des einzelnen und der persönliche Leistungsstand.
Vorgeschrieben sind die Sonderfahrten. Diese dürfen erst gegen ende der Ausbildung gefahren werden.
Sonderfahrten
Überlandfahrt 5 x 45 Minuten
Autobahnfahrt 4 x 45 Minuten
Nachtfahrt 3 x 45 Minuten
Prüfungsdauer
Die praktische Führerscheinprüfung dauert 60 Minuten.
Nachdem sich der Prüfer von den Grundfahraufgaben überzeugt hat wird anschließend die Prüfung in der Stadt
fortgesetzt.
Der Motorradführerschein gehört zu den schönsten Führerscheinen überhaupt. Man erfährt die Freiheit und die Natur
nahezu grenzenlos. Der angenehme Fahrtwind und das schöne gemütliche, stressfreie Fahren machen das Motorrad so
attraktiv. Dennoch gehört zur Ausbildung und zum späteren Fahren sehr viel Selbstdisziplin. Man darf in keinem
Augenblick sich und das Motorrad unterschätzen.
Motorradfahren macht einfach Spaß………
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