Führerschein – Führerscheinklasse B

 

Für viele führt mit 18 Jahren kein Weg am Führerschein der Klasse B vorbei. Der PKW Führerschein ist für viele ein wichtiger Schritt, sich vom Elternhaus abzukoppeln und künftig auf eigenen Beinen zu stehen.

Hinzu kommt, dass die Fahrerlaubnis heutzutage bei vielen Arbeitgebern Voraussetzung ist um in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten zu können. Die Befähigung Kraftfahrzeuge zu führen kann somit den Start ins Berufsleben drastisch erleichtern.

Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse B liegt bei 18 Jahren. Seit 2011 ist auch der Erwerb mit 17 Jahren (BF17) im Rahmen des begleitenden Fahrens möglich.

Die Anmeldung bei der Behörde ist frühestens mit 17 ½ Jahren respektive (BF17) mit 16 ½ Jahren möglich. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der Prüfstelle abgelegt werden.

Der Führerschein der Klasse B ist unbefristet gültig. Allerdings besteht seit 2013 eine 15-jährige Umtauschpflicht. Hierbei muss (ähnlich wie beim Personalausweis) lediglich die Führerscheinkarte erneuert werden. Eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich.

 

B 197 Die neue Automatikregelung der Führerscheinklasse B

 

Die Zukunft gehört modernen Antriebstechnologien besonders dem elektrischen Antrieb. Diese Antriebe werden in näherer Zukunft den Schaltwagen verdrängen.

Der Führerschein B 197 ist die Zukunft und ebnet den Weg in eine moderne umweltschonende Fahrausbildung.

Ab dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland, die sogenannte „Automatikregelung“.

Mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer Testfahrt von 15 Minuten durch den Fahrlehrer, kann die Schlüsselzahl 197 erworben werden.

Die weitere Fahrausbildung wird dann größtenteils auf einem Automatik Fahrzeug erfolgen. Ebenso die Vorstellung zur praktischen Prüfung. Im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 197 eingetragen, was erlaubt, Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen.

Voraussetzung

Es müssen mindestens 10 Übungsstunden (45 Minuten) innerhalb der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden.

Bei der Testfahrt (15 Minuten) müssen die Fahrschüler zeigen dass sie verantwortungsvoll und umweltbewusst mit dem Schaltfahrzeug umgehen können.

Fahrerlaubnisantrag

Im Fahrerlaubnisantrag ist anzugeben, ob die Klasse B unbeschränkt, als „B 197“ oder mit Automatikbeschränkung „B 78“ erteilt werden soll.

Der Prüfauftrag kann bei der Fahrerlaubnisbehörde, sollte während der Ausbildung bei der beantragten Variante eine Änderung eintreten, nachträglich (so schnell als möglich) abgeändert werden.

Allerdings ist zu beachten:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 berechtigt nicht, bei Aufbauenden Klassen auf eine Beschränkung auf Automatikgetriebe zu verzichten.

Grund ist, dass der Bewerber nicht in einer praktischen  Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe seine diesbezüglichen Fähigkeiten nachgewiesen hat.

Entsprechende aufbauende Fahrerlaubnisklassen müssen, wenn die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wird, beschränkt auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe (Schlüsselzahl 78) erteilt werden. (Beispiel: Bei Erweiterung von Klasse B 197 auf die Klasse C wird die Klasse C 78, beschränkt auf Automatikgetriebe, erteilt).


Ihr wollt mit uns ans Ziel?

Dann wartet nicht länger. Wir freuen uns euch auf diesem Weg begleiten zu dürfen.