Führerschein – Führerscheinklasse B
Für viele führt mit 18 Jahren kein Weg am Führerschein der Klasse B vorbei. Der PKW Führerschein ist für viele ein wichtiger Schritt, sich vom Elternhaus abzukoppeln und künftig auf eigenen Beinen zu stehen.
Hinzu kommt, dass die Fahrerlaubnis heutzutage bei vielen Arbeitgebern Voraussetzung ist um in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten zu können. Die Befähigung Kraftfahrzeuge zu führen kann somit den Start ins Berufsleben drastisch erleichtern.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse B liegt bei 18 Jahren. Seit 2011 ist auch der Erwerb mit 17 Jahren (BF17) im Rahmen des begleitenden Fahrens möglich.
Die Anmeldung bei der Behörde ist frühestens mit 17 ½ Jahren respektive (BF17) mit 16 ½ Jahren möglich. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der Prüfstelle abgelegt werden.
Der Führerschein der Klasse B ist unbefristet gültig. Allerdings besteht seit 2013 eine 15-jährige Umtauschpflicht. Hierbei muss (ähnlich wie beim Personalausweis) lediglich die Führerscheinkarte erneuert werden. Eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich.